Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.10.2023

  1. Jeder/Jede volljährige Hundehalter/in kann an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen. Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelte, so muss der/die Teilnehmer/in diese erfüllen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen.
  2. Für teilnehmende Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist zur ersten Stunde vor dem Training nachzuweisen.
  3. Teilnehmende Hunde müssen gesund sein.
  4. Der/Die Hundehalter/in verpflichtet sich, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen. Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist die Hundeschule rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren.
  5. Die Anmeldung zu Angeboten der Hundeschule ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Mit der schriftlichen (E-Mail, Brief, Onlineformular), telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der Teilnehmer der Hundeschule den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, am gewählten Angebot teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren zu Beginn des Termins/Kurses bar zu bezahlen, oder es zu überweisen. Durch seine Unterschrift auf dem Vertragsformular bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per E-Mail, Brief, Onlineformular oder durch eine telefonische Terminabsprache, erkennt der/die Teilnehmer/in diese AGB als Vertragsbestandteil an. Die Anmeldungen zu den Angeboten der Hundeschule werden per Mail oder telefonisch bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande.
  6. Der unterschriebene Dienstleistungsvertag für Kursangebote, Welpenstunde oder Einzeltraining wird der Trainerin zur ersten Stunde bzw. zum ersten vereinbarten Termin übergeben und berechtigt den/die Hundehalter/in zur Teilnahme am entsprechendem Angebot.
  7. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des/der Hundehalter/in sowie den Möglichkeiten des Hundes nach Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seiner körperlichen Voraussetzungen orientieren. Dem/der Hundehalter/in ist bewusst, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können.
  8. Für die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule werden von dem/der Teilnehmer/in Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangs/ Kursbeginns gültig sind. Die Höhe der Gebühren ist den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf der Internetseite der Hundeschule zu entnehmen oder bei der Hundeschule zu erfragen.
  9. Die anfallenden Gebühren für die gewählten Angebote sind in der Regel zum ersten Termin/zur ersten Unterrichtsstunde im vollen Betrag bar zu zahlen, oder zu überweisen. Bei Einzeltraining werden eventuelle Fahrtkosten zugerechnet.
  10. Der/die Teilnehmer/in nimmt an den Unterrichtseinheitenregelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen der Trainerin, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften und die Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung.
  11. Bricht der/die Hundehalter/in das Training, Kurse oder andere gewählte laufende Angebote ab, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
  12. Im Krankheitsfall eines Teilnehmers oder dessen Hundes, besteht die Möglichkeit, die versäumte Kurseinheit nachzuholen.
  13. Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Beginn abgesagt werden.
  14. Vereinbarte Termin und Unterrichtseinheiten beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen Minderung der Vergütung.
  15. Die Hundeschule kann ohne Einschränkungen einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der/die Hundehalter/in bzw. Hundeeigentümer/in vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes Gefahr für andere Menschen besteht. Eine Kostenerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  16. Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Veranstaltungen der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko des/der Teilnehmer/in. Gleiches gilt für alle Begleit-und Besuchspersonen. Jegliche Begleitpersonensind durch den/der Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB etc.) in Kenntnis zu setzen.
  17. Die Teilnehmer haften für alle durch ihre Hunde oder sie selbst verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch für solche, die außerhalb entstehen.
  18. Während des Trainings/Unterrichts ist den Anweisungen durch die Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden, welche der/die Teilnehmer/in durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainerin verursacht, haftet ausschließlich der/die Teilnehmer/in.
  19. Das Krankheits-und Verletzungsrisiko während des Trainingszeitraumes tragen die Teilnehmer.
  20. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen-und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der Gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hund entstehen.
  21. Die Teilnehmer übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Veranlassung der Trainerin handeln.
  22. Die Hundeschule haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  23. Dem Ausschluss eines Haftungs-und/oder Kostenerstattungsanspruches zu den Inhalten der Vertragsbedingungen gegen die Hundeschule wird ausdrücklich zugestimmt. Dies betrifft die Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
  24. Die Benutzung von Handys sowie von Bild-und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet.
  25. Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer/in selbst und dessen Hund abhängig ist.
  26. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.